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Verhinderungspflege und Unterstützung bei kurzfristiger Krankheit

Verhinderungspflege - Ihre Entlastung im Pflegealltag


Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlastet. Wenn Sie als pflegender Angehöriger einmal eine Pause brauchen – sei es für Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege.


Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige Personen, die mindestens sechs Monate in Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sind und von einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Verhinderungspflege.

Hinweis ab 1. Juli 2025: Die bisherige Voraussetzung der sechsmonatigen Vorpflegezeit entfällt. Ab diesem Zeitpunkt kann Verhinderungspflege sofort in Anspruch genommen werden.


Leistungen der Verhinderungspflege

  • Finanzielle Unterstützung: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr ab 1. Juli 2025 (vorher bis zu 1.612 Euro). Dieses Budget kann flexibel genutzt werden.

  • Zeitraum: Bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Jahr.

  • Flexible Nutzung: Stundenweise, tageweise oder wochenweise, ganz nach Ihrem Bedarf.

 

Zusätzlich: Während der Verhinderungspflege wird weiterhin 50 % des Pflegegeldes ausgezahlt.


Beispiele für Verhinderungspflege

  • Kurzzeitige Abwesenheit: Ein pflegender Angehöriger muss kurzfristig ins Krankenhaus.

  • Urlaub: Der pflegende Angehörige möchte eine Auszeit nehmen.

  • Entlastung im Alltag: Regelmäßige Stunden in der Woche zur eigenen Erholung.

  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen: Nutzung von professionellen Diensten, um den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern, z. B. durch unser Angebot.


Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

  • Antrag stellen: Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse und füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus.

  • Nachweise erbringen: Reichen Sie Nachweise über die Pflegebedürftigkeit und die Dauer der bisherigen Pflege ein.

  • Ersatzpflege organisieren: Sie können selbst eine Ersatzpflegeperson organisieren oder einen Pflegedienst beauftragen.

Antragsformulare: (nicht vollständig)

AOK     Barmer     BKK24     DAK     IKKclassic     KKH     Knappschaft     TK Die Techniker

 


Häusliche Krankenpflege

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit vorübergehend Unterstützung im Haushalt benötigen, können Sie häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen. Diese Leistung wird von der Krankenkasse übernommen, wenn sie medizinisch notwendig ist.

 

Die häusliche Krankenpflege umfasst:

  • Grundpflege: Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

  • Behandlungspflege: Medizinische Versorgung wie Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengabe.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe im Haushalt wie Einkaufen, Kochen und Reinigen.


Haushaltshilfe
Für Personen, die aufgrund einer Krankheit ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, bieten Krankenkassen auch Haushaltshilfe an. Voraussetzungen hierfür sind ein ärztliches Attest und die medizinische Notwendigkeit der Hilfe. Die Haushaltshilfe kann für die Dauer der Erkrankung beantragt werden und umfasst Tätigkeiten wie:

  • Reinigung der Wohnung

  • Einkäufe erledigen

  • Kochen und Wäschepflege

  • Kinderbetreuung

 

Wir bieten Ihnen professionelle und individuelle Unterstützung.  Ob hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Betreuung oder Hilfe im Alltag – wir stehen Ihnen zur Seite. Ab 2025 können Sie die Verhinderungspflege besonders flexibel nutzen und unser Angebot optimal einsetzen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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