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InStep Hauswirtschaftsservice UG
(haftungsbeschränkt)
FAQ – Häufige Fragen zu InStep Hauswirtschaftsservice
Was macht InStep eigentlich genau? Ganz einfach: Wir helfen Ihnen dabei, den Alltag zu meistern! Ob Einkaufen, Putzen, Begleitung zu Terminen oder einfach ein bisschen Gesellschaft – wir sind für Sie da. Und wenn es um Objektreinigung geht – von der kleinen Wohnung bis zum Schloss – übernehmen wir das natürlich auch.
Kann ich die Hauswirtschaftshilfe über die Pflegekasse abrechnen? Ja, das geht! Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie unsere hauswirtschaftlichen Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI über die Pflegekasse abrechnen. Die Preise sind festgelegt: Stundenlohn: 41,45 € Anfahrtspauschale: 8,89 €
FAQs: Ihre Fragen - unsere Antworten
Allgemein
Ganz einfach: Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Alltag zu meistern! Ob Einkaufen, Putzen, Begleitung zu Terminen oder einfach ein bisschen Gesellschaft – wir sind gerne für Sie da. Auch wenn es um Objektreinigung geht – von der kleinsten Wohnung bis zur Villa – da unterstützen wir natürlich auch.
Wir sind in folgenden Landkreisen für Sie im Einsatz: Rhein-Hunsrück-Kreis Landkreis Cochem-Zell Landkreis Bernkastel-Wittlich Landkreis Bad Kreuznach Landkreis Birkenfeld Landkreis Mainz-Bingen
Ja, das geht! Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie unsere hauswirtschaftlichen Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI über die Pflegekasse abrechnen, über den sogenannten Entlastungsbetrag von 131,00 €/Monat (Stand 2026).Die Preise sind festgelegt: Stundenlohn: 41,45 € plus einer Anfahrtspauschale von: 8,89 €
Sobald wir Ihre Anfrage erhalten setzen wir uns umgehend telefonisch mit Ihnen in Verbindung.Wir vereinbaren im nächsten Schritt einen Termin für ein persönliches Erstgespräch, damit wir uns gegenseitig kennenlernen und Ihren Bedarf und Ihre Wünsche ermitteln. Nachdem alle Fragen beiderseits geklärt sind, wird ein Vertrag geschlossen. Termine werden indviduell zwischen Frau Roos und Ihnen oder einem Angehörigen abgestimmt.Alle weiteren Fragen zu Ablauf, Bezahlung, Ihrem Bedarf und weiteres klären wir gerne mit Ihnen persönlich oder telefonisch ab.
Für geförderte Leistungen gelten die Preise der ADD Trier. Das bedeutet, eine Stunde kostet 41,45 €, zusätzlich berechnen wir 8,89 € Anfahrtspauschale.
Auch ohne Pflegegrad können Sie unsere hauswirtschaftlichen Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Sie unsere Leistungen privat als Selbstzahler buchen. Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Kostenübernahme durch einen anderen Kostenträger möglich ist, wenden Sie sich bitte an eine Pflegeberatungsstelle oder den zuständigen Sozialhilfeträger. Dort erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterstützung in Ihrer persönlichen Situation möglich ist.
Ja, selbstverständlich! Wenn Sie keine Förderung haben oder mehr Betreuung benötigen, bieten wir auch private Pakete an. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Diese Leistungen werden direkt mit Ihnen abgerechnet und nicht über die Pflegekasse.
Bei uns erhalten Sie Unterstützung im Haushalt und bei alltäglichen Dingen – aber keine medizinische Pflege. Also: Putzen, Kochen, Einkaufen, Begleiten – ja. Spritzen setzen oder Medikamente verabreichen – nein.
Nein, bei InStep haben Sie in der Regel einen festen Ansprechpartner. Das bedeutet, Sie werden üblicherweise immer von derselben Person betreut. Sollte Ihre Betreuungskraft einmal ausfallen, stellen wir Ihnen eine Vertretung – damit Sie nicht ohne Unterstützung dastehen.
Ja, wir sind flexibel! Sie können feste, regelmäßige Termine buchen – oder auch wechselnde Zeiten, wenn Sie es lieber mal so, mal so möchten. Und wenn es einmal dringend ist, finden wir sicher auch spontan eine Lösung.
Ja, auch das gehört dazu! Ob Büros, Wohnungen, Ferienhäuser oder sogar Schlösser – wir packen mit an. Diese Leistungen werden privat abgerechnet und sind keine Pflegeleistungen.
Kein Problem. Wir berechnen keine Ausfallgebühr. Der Fairness halber bitten wir Sie jedoch, uns mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben – sonst steht der Mitarbeiter womöglich umsonst vor der Tür.
Sagen Sie uns einfach Bescheid! Wir schauen, wie wir Sie zusätzlich unterstützen können – ob mehr Stunden oder andere Leistungen. Wir sind flexibel und finden gemeinsam eine Lösung.
Wir haben Ihr Budget im Blick und versuchen, alles so zu planen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wenn Sie unsicher sind, wie viel Budget Ihnen noch zur Verfügung steht, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. Ab Pflegegrad 2 können Sie auch Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen. Bei Unsicherheiten helfen wir Ihnen gern beim Antrag oder verweisen Sie auf eine Pflegeberatung.
Ja. Wenn Sie einen entsprechenden Anspruch bei Ihrer Pflegekasse haben, rechnen wir die von uns erbrachten und anerkannten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie müssen die Kosten somit nicht im Voraus selbst bezahlen.Wenn Sie unsere Leistungen als Privatzahler in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie selbstverständlich eine Rechnung von uns.
Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad können den monatlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag nutzen. Dazu können beispielsweise hauswirtschaftliche Unterstützung, Hilfe im Haushalt und weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen gehören.Der Entlastungsbetrag beträgt zur Zeit 131,00 €/Monat (Stand 2026).
Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr. (Stand 2026)Das Budget kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege, wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht oder noch nicht ausreichend möglich ist. Für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. (Stand 2026)Der Betrag kann – abhängig vom individuellen Bedarf – für die jeweilige Leistung eingesetzt werden.
Ja. Für Pflegebedürftige steht seit dem 1. Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Der Betrag kann innerhalb des Kalenderjahres flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden. Welche Leistung in Ihrem persönlichen Fall infrage kommt und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Sie passende Möglichkeit zu finden.
Ganz einfach: Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine WhatsApp, schicken Sie eine Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Webseite. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und zu unterstützen!
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