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(haftungsbeschränkt)
Die Pflegegrade
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind eine Kategorisierung, die das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit einer Person beschreibt. Sie wurden 2017 in Deutschland eingeführt und ersetzen die vorherigen Pflegestufen. Es gibt fünf Pflegegrade, die je nach Schwere der Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten des Pflegebedürftigen eingestuft werden.

Die fünf Pflegegrade im Überblick:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wie werden Pflegegrade eingestuft?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachter. Diese bewerten die Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Antragstellers in sechs verschiedenen Bereichen:
Mobilität: Wie gut kann sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann die Person sich orientieren, kommunizieren und Entscheidungen treffen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Probleme, die Hilfe erfordern?
Selbstversorgung: Wie gut kann die Person sich selbstständig waschen, kleiden, essen und zur Toilette gehen?
Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Benötigt die Person Unterstützung bei medizinischen Maßnahmen?
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Wie selbstständig kann die Person ihren Alltag gestalten und soziale Kontakte pflegen?
Anhand eines Punktesystems wird der Pflegegrad ermittelt. Je mehr Unterstützung eine Person benötigt, desto höher ist der Pflegegrad.


Was gibt es zu beachten?
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Regelmäßige Überprüfung: Pflegegrade können sich ändern, daher sollten sie regelmäßig überprüft werden.
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Anpassungen: Falls sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden.
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Widerspruch: Wenn der Pflegegrad als zu niedrig empfunden wird, kann Widerspruch eingelegt werden.
Weitere wichtige Aspekte rund um Pflegegrade
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
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Pflegegeld: Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegekräften versorgt werden, erhalten Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
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Pflegesachleistungen: Wenn die Pflege durch professionelle Pflegedienste erfolgt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag, der ebenfalls vom Pflegegrad abhängt.
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Kombinationsleistungen: Es ist möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. In diesem Fall wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.
Entlastungsbetrag
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Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann, wie z.B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfen oder Angebote der Tagespflege.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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Für Anpassungen im Wohnumfeld, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern (z.B. Einbau eines Treppenlifts, Umbau des Badezimmers), gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse. Pro Maßnahme können bis zu 4.000 Euro beantragt werden.
Pflegehilfsmittel
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Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse stellt hierfür monatlich bis zu 40 Euro zur Verfügung.
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Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle können ebenfalls über die Pflegekasse beantragt werden.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
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Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (z.B. wegen Krankheit oder Urlaub), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen im Jahr.
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Kurzzeitpflege: Wenn vorübergehend eine stationäre Pflege erforderlich ist (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt), übernimmt die Pflegekasse die Kosten für bis zu acht Wochen im Jahr.
Tages- und Nachtpflege
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Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bieten Pflegebedürftigen eine teilstationäre Betreuung. Diese Form der Pflege entlastet die Angehörigen und ermöglicht den Pflegebedürftigen soziale Kontakte und strukturierte Tagesabläufe.
Pflegekurse für Angehörige
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Pflegekurse bieten Angehörigen die Möglichkeit, sich umfassend über Pflege und Betreuung zu informieren und praktische Pflegekenntnisse zu erwerben. Diese Kurse werden oft kostenlos von den Pflegekassen angeboten.
Soziale und psychologische Unterstützung
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Selbsthilfegruppen: Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen in Selbsthilfegruppen kann emotionalen Beistand bieten und wertvolle Tipps zur Bewältigung des Pflegealltags geben.
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Psychologische Beratung: Pflege kann psychisch belastend sein. Psychologische Beratungsangebote und professionelle Unterstützung sollten in Anspruch genommen werden, wenn die Belastung zu groß wird.
Finanzielle Unterstützung und Steuererleichterungen
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Pflege-Pauschbetrag: Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflege-Pauschbetrag in ihrer Steuererklärung geltend machen.
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Zusätzliche Leistungen: Unter Umständen können weitere finanzielle Unterstützungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe beantragt werden.
Rechtliche Vorsorge
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Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmen, wer im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit Entscheidungen treffen darf.
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Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung und Pflege festgelegt werden, falls die Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
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Betreuungsverfügung: Hiermit kann festgelegt werden, wer im Bedarfsfall als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll.
Wie und wo beantragt man einen Pflegegrad?
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Antrag stellen: Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt, die Teil der Krankenkasse ist.
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Gutachten: Nach Antragstellung wird ein Gutachtertermin vereinbart. Ein Gutachter des MDK oder ein unabhängiger Gutachter besucht den Antragsteller, um die Pflegesituation zu bewerten.
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Entscheidung: Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und informiert den Antragsteller schriftlich.

Was können Angehörige tun?
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Unterstützen beim Antrag: Angehörige können beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen und den Gutachtertermin begleiten.
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Pflegeberatung: Viele Pflegekassen bieten kostenlose Pflegeberatungen an, die Angehörige nutzen sollten.
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Pflegekurse: Um die Pflege zu erleichtern, können Angehörige Pflegekurse besuchen, die oft von Pflegekassen angeboten werden.
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Entlastungsangebote: Es gibt verschiedene Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, wie z.B. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege oder Tagespflege.
Wichtige Adressen
Pflegekassen
Zuständig für den Antrag und die Einstufung.
Pflegestützpunkte
Bieten Beratung und Unterstützung in Pflegefragen.
(Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)
Zuständig für die Begutachtung.
MDK