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Unsere Stundensätze orientieren sich an den Vorgaben der  ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier.

  • Stundensatz mit vorhandenem Pflegegrad: 35,54€.

  • Stundensatz ohne vorhandenen Plegegrad: 35,54€.

  • Hausbesuchspauschale: 7,45€ je Besuch

Beachten Sie:

Kostenerstattung durch die Pflegekassen ab 2025

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, die Kosten für die Nutzung von Unterstützungsangeboten im Alltag von den Pflegekassen erstatten zu lassen. Ab dem 1. Januar 2025 steht hierfür ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat gemäß § 45b SGB XI zur Verfügung. Dieser Betrag kann für anerkannte Dienstleistungen eingesetzt werden, die die Pflegeperson entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
 

Zusätzlich können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 40 Prozent ihrer Pflegesachleistungen für sogenannte niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote umwidmen.

Ab 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige können dann bis zu 3.539 Euro flexibel für diese Leistungen nutzen. Dies bietet Angehörigen die Möglichkeit, notwendige Pausen einzulegen oder kurzfristige Betreuungslücken zu schließen.

Wichtig: Für die Kostenerstattung ist die landesrechtliche Anerkennung des Angebotes erforderlich. Diese Anerkennung liegt uns vor, sodass Sie die Leistungen problemlos bei Ihrer Pflegekasse geltend machen können.
 

Wenn Sie Fragen zur Nutzung oder Beantragung dieser Leistungen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

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